Lomed Nederland B.V. mit Sitz in Den Bosch, KvK-Nummer 16059084, wird in diesen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
Die andere Verkäuferin wird in diesen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.
Die Vereinbarung bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
Artikel 2: Anwendbarkeit und Bedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
Abweichend von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dieparteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
Artikel 3: Zahlung
Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Laden bezahlt. Bei Reservierungen kann in einigen Fällen auch eine Anzahlung geleistet werden. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
Wenn der Käufer nicht pünktlich zahlt, geht er in Zahlungsverzug. Kommt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
Kommt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer mit der Wiedereinziehung fortfahren. Die Kosten im Zusammenhang mit dieser Einziehung trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort zahlbar.
Weigert sich der Käufer, bei der Vertragsabwicklung durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er nach wie vor verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4: Angebote, Angebote und Preise
Angebote sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot erwähnt eine Annahmefrist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, erlischt das Angebot.
Lieferfristen in Angeboten sind indikativ und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung bei Überschreitung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Angebote und Angebote gelten nicht automatisch für Neubestellungen. Die Parteien müssen sich ausdrücklich und schriftlich darauf einigen.
Der auf Angeboten, Angeboten und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der fälligen Mehrwertsteuer und allen sonstigen öffentlichen Abgaben aus.
Artikel 5: Änderung des Abkommens
Erweist sich während der Durchführung des Abkommens heraus, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags die durchzuführenden Arbeiten ändern oder ergänzen muss, so passen die Vertragsparteien das Abkommen rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend an.
Stimmen die Parteien zu, dass das Abkommen geändert oder ergänzt wird, kann dies den Zeitpunkt des Abschlusses der Umsetzung beeinflussen. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich benachrichtigen.
Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen, wird der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich informieren.
Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, so hat der Verkäufer anzugeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führen wird.
Abweichend von Absatz 3 dieses Artikels darf der Verkäufer keine zusätzliche Gebühr erheben, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zugerechnet werden können.
Artikel 6: Lieferung und Gefahrübergang
Sobald der vom Käufer gekaufte Kauf eingegangen ist, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 7: Forschung, Werbung
Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung zum Zeitpunkt der (Lieferung) Lieferung, mindestens jedoch innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums, zu erfolgen. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob Qualität und Quantität der Gelieferten dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, zumindest, dass Qualität und Quantität den Anforderungen des normalen (kommerziellen) Verkehrs entsprechen.
Anzeigen im Zusammenhang mit Schäden, Mängeln oder Verlust der gelieferten Ware sind vom Käufer innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung der Ware schriftlich beim Verkäufer einzureichen.
Ist die Reklamation innerhalb der gesetzten Frist gerechtfertigt, so hat der Verkäufer das Recht, den Käufer für diesen Teil des Kaufpreises entweder zurückzufordern oder erneut zu liefern oder zu verschicken und dem Käufer eine Gutschrift zu zu senden.
Leichte und/oder übliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengesetzt werden.
Beschwerden, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, betreffen nicht andere Produkte oder Komponenten, die mit derselben Vereinbarung verbunden sind.
Nach der Verarbeitung der Ware mit dem Käufer werden keine Anzeigen mehr angenommen.
Artikel 8: Muster und Modelle
Wurde dem Käufer eine Probe oder ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so wird der Verdacht besteht, dass sie nur als Angabe angegeben wurde, ohne dass der zu liefernde Fall erfüllt werden muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Fall dem entspricht.
Bei Verträgen über Grundstücke wird auch der Verdacht der Angabe der Fläche oder anderer Abmessungen und Angaben als Hinweis nur als Indikation vermutet, ohne dass der zu übermittelnde Fall der Fall entsprechen muss.
Artikel 9: Lieferung
Die Lieferung erfolgt “ab Werk/Shop/Lager”. Das bedeutet, dass alle Kosten für Kupfer sind.
Der Käufer ist verpflichtet, ihm die Gegenstände zu dem Zeitpunkt zu nehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder an ihn liefert, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Gegenstände im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
Verweigert der Käufer den Kauf oder ist er fahrlässig mit der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, das Geschäft im Namen und auf Gefahr des Käufers zu speichern.
Werden die Artikel geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, Liefergebühren zu berechnen.
Benötigt der Verkäufer die Angaben des Käufers für die Ausführung des Vertrages, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Das ist nie ein fataler Begriff. Bei Überschreitung der Frist hat der Käufer schriftlich in Verzug zu sein.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Gegenstände teilweise zu liefern, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart oder erhalten keinen Selbständigenwert. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Teile bei Lieferung in Teilen gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 10: Höhere Gewalt
Ist der Verkäufer nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen aus höherer Gewalt, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachzukommen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
Höhere Gewalt bezeichnet in jedem Fall alle Umstände, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Durchführung der Vereinbarung vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z. B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Berufsbesetzung, Arbeitsniederlegungen, Arbeitsausschluss, Arbeitsplatzausschluss, geänderte staatliche Maßnahmen Transportschwierigkeiten und andere Ausfälle im Verkäufergeschäft.
Höhere Gewalt bedeutet ferner, dass Unterauftragnehmer, von denen der Verkäufer für die Vertragserfüllung abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zu zuzuschieben.
Kommt es zu einer solchen Situation, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Hat die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert, so haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
Besteht höhere Gewalt länger als drei Monate, so hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Auflösung kann nur durch einen Einschreiben erfolgen.
Artikel 11: Übertragung von Rechten
Die Rechte einer Vertragspartei an dieser Vereinbarung dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit Rechtswirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 12: Eigentumsvorbehalt und Eigentumsvorbehalt
Die vom Verkäufer vorgegebenen Gegenstände und gelieferten Gegenstände und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt verlassen und das Geschäft zurücknehmen.
Werden die vereinbarten Beträge nicht im Voraus oder nicht rechtzeitig bezahlt, so hat der Verkäufer das Recht, die Arbeit bis zur Zahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Dadurch bleiben die Gläubiger abwesend. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung nicht dem Verkäufer entgegenstehen.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallenden Angelegenheiten zu verpfänden oder auf andere Weise Widerspruch einzulegen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die an den Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Wurden die Artikel noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Zahlung oder der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß bezahlt, so hat der Verkäufer das Zurückbehaltungsrecht. Der Fall wird erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung bezahlt hat.
Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort zu zahlen.
Artikel 13: Haftung
Die Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrages entstehen oder damit zusammenhängen, ist im vorliegenden Fall stets auf den Betrag beschränkt, den die abgeschlossene Haftpflichtversicherung(n) zahlt. Dieser Betrag wird entsprechend der jeweiligen Politik um den Betrag des Überschusses erhöht.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Haftung des Verkäufers für Schäden, die aus vorsätzlicher oder vorsätzlicher Leichtfertigkeit durch den Verkäufer oder seine leitenden Untergebenen entstehen, nicht ausgeschlossen ist.
Artikel 14: Beschwerdepflicht
Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die geleistete Arbeit direkt an den Verkäufer zu melden. Die Reklamation enthält die detaillierteste Beschreibung des Mangels, so dass der Verkäufer angemessen reagieren kann.
Wenn eine Beschwerde gerechtfertigt ist, ist der Verkäufer verpflichtet, sie ordnungsgemäß wiederherzustellen und möglicherweise zu ersetzen.
Artikel 15: Garantien
Sind Garantien in der Vereinbarung enthalten, so gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass der Verkauf dem Vertrag entspricht, dass er fehlerfrei funktioniert und dass er für die Nutzung geeignet ist, die der Käufer beabsichtigt, daraus zu machen. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach der eigentlichen Inbetriebnahme des Kaufs.
Zweck der Garantie ist es, eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer so herzustellen, dass die Folgen einer Garantieverletzung stets vollständig und vom Verkäufer getragen werden und der Verkäufer sich unter Verletzung einer Garantie niemals auf Art. 6:75 der Marke berufen kann. Das vorangegangene Urteil gilt auch, wenn die Zuwiderhandlung dem Käufer bekannt war oder durch die Durchführung einer Untersuchung hätte bekannt sein können.
Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel infolge einer unsachgemäßen oder unsachgemäßen Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung den Kauf für Zwecke, für die er nicht bestimmt ist, hergestellt oder versucht haben, ihn zu erwerben oder zu nutzen.
Bezieht sich die vom Verkäufer geleistete Garantie auf einen Von einem Dritten hergestellten Fall, so ist die Garantie auf die von diesem Hersteller geleistete Garantie beschränkt.
Artikel 16: Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer ist nur durch niederländisches Recht abgedeckt. Das niederländische Gericht ist zuständig.
Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Werden in Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen als unangemessen belastend angesehen, so bleiben die übrigen Bestimmungen unbeschadet in Kraft.
Artikel 17: Schiedsklausel
Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien über die Auslegung der Vereinbarung in irgendeiner Form, ob sachlich oder rechtlich oder ergebnislos, entstehen, werden durch ein Schiedsverfahren beigelegt. Es spielt keine Rolle, ob diese Rechtsstreitigkeiten von beiden Parteien oder von beiden Parteien als solche angesehen werden.
Die Schiedskommission hat immer einen Richter als Vorsitzenden. Die Schlichtung findet in der Nähe des Wohnsitzes des Verbrauchers statt. Die Schiedsrichter müssen nach dem Gesetz urteilen.